Die Gemeinde Meilen ZH verweigerte den Bauherren zweier Mehrfamilienhäuser die Baubewilligung. Dagegen wehrten sie sich erfolgreich beim Baurekursgericht des Kantons Zürich. Die Gemeinde gelangte darauf ans Verwaltungs­gericht Zürich, das ihre Beschwerde abwies. Für diesen Entscheid verlangte das Gericht eine Gebühr von 13 000 Franken. Auf Beschwerde der Gemeinde senkte das Bundesgericht ­diese auf 8000 Franken. Begründung: Gebühren müssten in einem vernünftigen Verhältnis zum objektiven Wert der Leistung stehen. Dieser Fall sei durchschnittlich schwierig gewesen, das Baurekurs­gericht habe nur 8000 Franken verlangt.

Bundesgericht, Urteil 1C_358/2017 vom 5.9.2018