Eine Lenkerin mit Lernfahrausweis wurde nachts ohne Licht und L-Schild am Auto erwischt. Besitzer des Wagens war der betrunkene Beifahrer. Auch er hatte nur einen Führerausweis auf Probe. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell-Ausserrhoden verurteilte ihn wegen Ver­stössen bei einer Lernfahrt zu 2000 Franken Geldstrafe bedingt und einer Busse von 400 Franken. Dagegen wehrte sich der Beifahrer: Er sei davon ausgegangen, dass die Lenkerin einen Führerausweises besitze. Damit kam er nicht durch. Laut Bundesgericht hätte er dies überprüfen müssen. Als Besitzer sei er dafür verantwortlich, wen er sein Auto lenken lasse.

Bundesgericht, Urteil 6B_1387/2016 vom 5. Mai 2017