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Wer arbeitslos ist und sich zu wenig um Arbeit bemüht, erhält von der Arbeitslosenversicherung (ALV) Einstelltage aufgebrummt. Das heisst: Während dieser Zeit erhalten Arbeitslose von der ALV keine Taggelder.
Deshalb muss eine Rechtsanwältin 14 Einstelltage akzeptieren. Sie hatte gekündigt und machte anschliessend einen dreimonatigen Sprachaufenthalt im Ausland. In dieser Zeit suchte sie keine Stelle. Doch das Bundesgericht sagt: Sie hätte in dieser Zeit suchen müssen. Stellenbewerbungen seien «mit den elektronischen Kommunikationsmitteln sowie Personalvermittlungsagenturen weltweit ohne zeitliche Verzögerungen durchführbar».
Bundesgericht, Urteil 8C_768/2014 vom 23. 2. 2015
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