Ein Mann parkierte auf einem Parkplatz ein Auto um und wurde dafür gebüsst. Denn der Ausweis war ihm vorher rechtskräftig entzogen worden. Vor dem Gericht wehrte er sich gegen die Bestrafung mit dem Argument, er habe das Auto nur auf einem Privatgrundstück umparkiert. Das war zwar formell richtig. Weil aber der Parkplatz einem ­Restaurant, einer Bank und einem Einkaufszentrum diene, ist laut Bundesgericht von einer öffentlichen Verkehrs­fläche bzw. Strasse auszugehen. Deshalb gelte hier das Strassen­verkehrsgesetz und der Mann hätte dort ohne Ausweis nicht umparkieren dürfen.

Bundesgericht, Urteil 6B_630/2015 vom 8. 2. 2016