Eine Frau fuhr auf einen Poller, worauf das Auto nicht mehr zu bewegen war. Da stieg ihr Mann ins «aufgebockte» Auto und versuchte, es ­herunterzufahren. Aber es gelang nicht, weil sich der Motor nicht mehr starten liess.

Doch der Mann hätte nicht fahren dürfen, denn ihm war der Ausweis entzogen worden. Deshalb verlängert das Manöver nun seinen Ausweisentzug um sieben Monate. Das Bundesgericht taxiert das Vorgehen als «Fahrzeug führen»: «Indem er mit der Absicht des Wegfahrens das Fahrzeug vom Poller herunterzufahren versuchte, setzte er sich über den verfügten Warnungsentzug und dessen Zweck hinweg und brachte damit die Bereitschaft zur Missachtung der Massnahme zum Ausdruck.»

Bundesgericht, Urteil 1C_171/2015 vom 28. 10. 2015