Ein Genfer verkaufte Schiffe und andere Fahr­zeuge, die ihm nicht gehörten. Die Besitzer ­waren Firmen, für die er arbeitete. Die Käufer zeigten ihn wegen Betrugs und Veruntreuung an, zogen die Strafanzeige aber ­später zurück. Die kantonale Staatsanwaltschaft stellte das Ver­fahren ein und auferlegte dem Mann Kosten von 1300 Franken. Er wehrte sich erfolgreich beim Kantonsgericht: Es sah die Unschuldsvermutung verletzt. Das Bundesgericht urteilte jedoch zugunsten der Staatsanwaltschaft. Der Mann habe das Straf­verfahren durch sein Handeln provoziert.

Bundesgericht, Urteil 6B_957/2017 vom 27. April 2018