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Die Steuern zählen nicht
Wenn bei getrennten oder geschiedenen Paaren die Finanzen knapp sind, muss der Ehemann nur so viele Alimente zahlen, dass ihm noch das Existenzminimum bleibt.
Das Bundesgericht hat einmal mehr bekräftigt: Die laufenden Steuern werden bei der Berechnung des Existenzminimums nicht berücksichtigt. Dadurch sinkt das Existenzminimum des Mannes, und er muss der Frau entsprechend mehr Alimente zahlen. Das gilt auch im Kanton Solothurn, der gemäss seinen kantonalen Richtlinien das Gegenteil macht. Doch das Bundesgericht sagt, die Solothurner Praxis sei «unhaltbar».
Bundesgericht, Urteil 5A_890/2013 vom 22. 5. 2014
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