Tochter mit Nebenjob: Ist ein Kinderabzug möglich?
«Unsere Tochter ist Studentin. In ihrem Nebenjob verdient sie 9000 Franken pro Jahr. Muss sie dafür Steuern zahlen? Und können wir einen Kinderabzug vornehmen?»
Ihre Tochter muss ihr Einkommen selber versteuern. Allerdings wird sie für ein derart geringes Einkommen letztlich keine Steuern zahlen müssen. Solange Ihre Tochter studiert und unterstützungsbedürftig ist und Sie für ihren Unterhalt sorgen, können Sie den Kinderabzug weiterhin vornehmen.
Wie werde ich besteuert, wenn mein Sohn volljährig wird?
«Ich bin verwitwet und wohne in Zürich. Mein 17-jähriger Sohn geht an die Kantonsschule. Werde ich zum Einzeltarif besteuert, sobald mein Sohn volljährig ist?»
Nein. Solange Ihr Sohn in der Ausbildung ist und bei Ihnen wohnt, gilt für Sie weiterhin der Verheiratetentarif.
Kann ich die Einlage in den Erneuerungsfonds abziehen?
«Ich bin Stockwerkeigentümer. Sind die Zahlungen in den Erneuerungsfonds abzugsfähig?»
Ja. Sie können diese Zahlungen als Unterhaltskosten geltend machen.
Muss ich für die Nutzniessung des Hauses bezahlen?
«Ich habe mein Haus meinen Kindern überschrieben und die Nutzniessung behalten. Muss ich den Eigenmietwert weiterhin versteuern?»
Ja. Als Nutzniesser müssen Sie den Eigenmietwert als Einkommen aus der Liegenschaft versteuern und den amtlichen Wert der Liegenschaft als Vermögen.
Kann ich die Ausbildungskosten abziehen?
«Ich studiere und schliesse bald mit dem Bachelor ab. Diese Ausbildung steht in keinem Zusammenhang mit meinem bisherigen Beruf. Kann ich die Studienkosten trotzdem vom Einkommen abziehen?»
Ja. Seit dem letzten Jahr sind sämtliche Aus- und Weiterbildungkosten nach Abschluss einer Lehre oder Matur abzugsfähig. Beim Bund beträgt der Abzug jährlich maximal 12 000 Franken. In den Kantonen gelten zum Teil andere Maximalabzüge.
Muss ich das geerbte Haus versteuern?
«Ich habe von meinen Eltern eine Liegenschaft in Italien geerbt. Sie hatten diese nie versteuert. Was muss ich nun tun?»
Ihre Eltern waren in der Schweiz wohnhaft. Deshalb hätten sie die Liegenschaft deklarieren müssen, auch wenn die Steuern vor allem in Italien angefallen wären. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit einer vereinfachten Nachbesteuerung von Erben, wenn die Erblasser nicht sämtliche Einkünfte und Vermögensbestandteile deklariert haben. Dann werden die Nachsteuern und Verzugszinsen nur für die letzten drei vor dem Todesjahr abgelaufenen Steuerperioden berechnet. Ohne Kooperation der Erben mit den Steuerbehörden werden Nachsteuern, Verzugszinsen für zehn Jahre sowie eine Busse erhoben. Zusätzlich kann eine Busse wegen Verheimlichung von Nachlasswerten im Inventarverfahren erhoben werden. Wenn Sie selber die geerbten Vermögenswerte in Zukunft nicht deklarieren, begehen Sie eine Steuerhinterziehung.
Ab wann muss ich den Eigenmietwert versteuern?
«Ich habe im Kanton Baselland eine Eigentumswohnung gekauft. Wir zogen am 1. August ein. Muss ich für die fünf Monate des Jahres den Eigenmietwert bereits bezahlen?»
Ja. Den Eigenmietwert müssen Sie ab dem Bezug der Wohnung in der Steuererklärung einsetzen – bei Bezug im August fünf Zwölftel des jährlichen Eigenmietwerts.
Kann ich die Freizügigkeitsgelder stehen lassen?
«Ich bin arbeitslos und werde nächstes Jahr 65. Mein Pensionskassenguthaben liegt auf zwei Freizügigkeitskonten. Ich wohne im Kanton Zürich. Müsste ich arbeitstätig sein, um die Konten über den 65. Geburtstag hinaus stehen lassen zu können?»
Nein. Das Kapital von Freizügigkeitskonten muss spätestens fünf Jahre nach Erreichen des Rentenalters bezogen werden. Ob Sie weiterarbeiten, ist im Kanton Zürich nicht von Bedeutung. Tipp: Sie können Steuern sparen, wenn Sie Ihre beiden Konten in zwei verschiedenen Jahren auflösen.
Geldgeschenk: Muss ich Schenkungssteuern bezahlen?
«Meine Eltern wohnen in Aarau und haben mir einen grösseren Geldbetrag geschenkt. Muss ich Schenkungssteuern zahlen?»
Nein. Schenkungen an Nachkommen sind im Kanton Aargau wie in den meisten Kantonen steuerfrei. Die Schenkung muss jedoch in der Steuererklärung von Ihnen sowie Ihren Eltern deklariert werden. So kann die Steuerverwaltung die Zu- bzw. Abnahme des Vermögens verifizieren.
Darf ich die AHV-Beiträge vom Renteneinkommen abziehen?
«Ich habe mich vorzeitig pensionieren lassen. Jetzt muss ich bis 65 noch AHV-Beiträge bezahlen. Darf ich diese Beträge in der Steuererklärung vom Renteneinkommen abziehen?»
Ja. Als Frühpensionierter zahlen Sie bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger. Diese Beiträge können Sie in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Wie müssen wir das Occasionsauto versteuern?
«Wir wohnen im Kanton Zürich. Letztes Jahr kauften wir ein Occasionsauto. Wie müssen wir es versteuern?»
Sie müssen den aktuellen Verkehrswert des Wagens als Vermögen angeben. Jahr für Jahr können Sie eine Abschreibung vornehmen – im Kanton Zürich jeweils 40 Prozent des Restwerts. Sie können den Wert des Vorjahres also jedes Jahr um 40 Prozent reduzieren. Bereits im ersten Jahr wird diese Abschreibung gewährt. Falls Sie die Steuererklärung am Computer ausfüllen, berechnet das Programm diesen Abzug automatisch.
Kann ich die Krankenkassenprämien abziehen?
«Ich habe hohe Kosten für die Krankenkasse, den Arzt und Medikamente. Kann ich das vom Einkommen abziehen?»
Ja, aber nur die Krankheitskosten. Das sind jene Arztkosten, die von der Krankenkasse nicht vergütet wurden, sowie allfällige weitere selbst bezahlte Beträge, wie etwa Zahnarztkosten. Die Krankenkassenprämien werden beim Abzug für die Versicherungsprämien berücksichtigt.
Kann nur die Partnerin den Kinderabzug geltend machen?
«Meine Partnerin und ich haben ein gemeinsames Kind. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Da wir zusammenleben, zahle ich keine Alimente. Kann meine Partnerin den Kinderabzug geltend machen, obwohl ich der Hauptverdiener bin?»
Ja, denn entscheidend ist, wer das Sorgerecht hat. Den hälftigen Kinderabzug könnten Sie also nur geltend machen, wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht hätten.
Muss ich als Selbständiger eine zweite Steuererklärung ausfüllen?
«Ich habe mich im Lauf des letzten Jahres selbständig gemacht. Muss ich nun für dieses Einkommen eine separate Steuererklärung ausfüllen?»
Nein. Unter dem Titel «Unselbständige Erwerbstätigkeit» deklarieren Sie die Einkünfte, die Sie als Angestellter erhielten. Für Ihre Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit hat es in der gleichen Steuererklärung eine separate Rubrik.
Kann ich die Kosten für die Haushaltshilfe abziehen?
«Ich bin aufgrund meines Alters auf eine Haushaltshilfe angewiesen. Kann ich diese Kosten vom Renteneinkommen abziehen?»
Nein. Ein Abzug wäre nur möglich, wenn die Haushaltshilfe ärztlich verordnet worden wäre.
Kann ich die Unterstützungskosten abziehen?
«Meine Frau unterstützt ihre Eltern im Ausland. Sie bringt ihnen oft Bargeld mit. Können wir Unterstützungsbeträge in der Steuererklärung abziehen?»
Ja, sofern Ihre Schwiegereltern unterstützungsbedürftig sind. Bei Unterstützungszahlungen ins Ausland akzeptiert die Steuerverwaltung allerdings nur Banküberweisungen als Nachweis für geleistete Zahlungen.
Kann ich die Ausbaukosten vom Einkommen abziehen?
«Wir haben eine neue Eigentumswohnung gekauft und zusätzlich ausgebaut. Sind diese Mehrkosten abzugsfähig?»
Nein. Dabei handelt es sich um Neubau- und nicht um Unterhaltskosten. Bei einem Verkauf der Wohnung können Sie diese Kosten aber bei der Grundstückgewinnsteuer als wertvermehrende Investitionen geltend machen.