Nein. Grundsätzlich gilt: Ihr Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie während Ihrer Arbeitszeit leichte Zügelarbeiten verrichten, etwa Kisten ein- und auspacken. Die körperlich harte Zügelarbeit ist aber freiwillig, wenn Sie einen Bürojob haben. 

Verlangt Ihr Arbeitgeber, dass Sie an Ihren beiden freien Tagen beim Zügeln helfen, ordnet er Überstunden an. Diese müssen betriebsnotwendig und zumutbar sein. Das ist beim Zügeln nicht der Fall: Der Umzug eines Unternehmens ist in der Regel gut planbar. Deshalb ist keine Notwendigkeit ersichtlich, dass Sie an Ihren nor­malerweise freien Tagen arbeiten.