Nein. Ein Revisor ist bei der Stockwerkeigentümergemeinschaft gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Stockwerkeigentümer können also die Jahresrechnung selber überprüfen. Oft übernimmt ein Eigentümer oder ein Mitglied des Ausschusses die Auf­gabe des Revisors. Es ist ­jedoch sinnvoll, dass der ­Revisor buchhalterische Basiskenntnisse hat. Sollte bei Ihnen kein Miteigentümer diese Kontrolle wahrnehmen wollen, können Sie einen professionellen und unabhängigen Revisor damit beauftragen.