Eine Angestellte eines Waadtländer Verkehrs­betriebs verlangte wegen missbräuch­licher Kündigung eine Entschädigung. Der Betrieb verpflichtete sich, ihr 25 000 Franken zu bezahlen. Die kantonale Steuerverwaltung entschied, die Frau müsse das Geld als Einkommen versteuern. Sie wehrte sich beim Kantonsgericht erfolgreich. Das Bundesgericht bestätigte: Eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung ist steuerfrei.

Bundesgericht, Urteil 2C_546/2021 vom 31. Oktober 2022