Ein Mann aus Prilly VD mietete eine Wohnung mit 55 Quadratmetern für 1200 Franken. Er forderte vor dem kantonalen Mietgericht einen tieferen Anfangsmietzins. Es senkte den Zins auf 970 Franken. Grund: Die Rendite auf der Wohnung war zu hoch. Bei bis zu zehn Jahren alten Bauten dürften Vermieter im Verhältnis zum Marktwert des Gebäudes nicht mehr als 4 Prozent Zins plus Referenzzinsatz (damals 2 Prozent) verlangen. Das Kantonsgericht sah das gleich, erhöhte den Zins aber auf 999 Franken, da es den Balkon­ einrechnete. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid.

Bundesgericht, Urteil 4A_268/2023 vom 20. Februar 2024