Ein Genfer Anwalt vermietet im Kanton Waadt Wohnungen. Im dort obligatorischen Formular zur Anzeige des Anfangsmietzinses gab er in mindestens zehn Fällen einen zu hohen Mietzins der Vormieter an. Das Genfer Strafgericht verurteilte ihn wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit dreijähriger Probezeit. Der Anwalt wehrte sich vor Bundesgericht: Bei der falschen Angabe handle es sich bloss um eine schriftliche Lüge. Das sei nicht strafbar. Damit blitzte er ab: Laut Bundesgericht stellt das Formular eine Urkunde dar.

Bundesgericht, Urteil 6B_1270/2021 vom 2. Juni 2022