Ein Aargauer räumte ­gegenüber der Polizei ein, dass er ein Alkoholproblem habe. Diese meldete das dem Strassenverkehrsamt. Das Amt erwog eine verkehrsmedizinische Begutachtung und forderte den Mann auf, sich dazu zu äussern. Als er nicht reagierte, entzog es ihm den Führerausweis. Er wehrte sich und erhielt erst vor Bundesgericht recht. Der Mann habe sich im Strassenverkehr nie etwas zuschulden kommen lassen. Daher gebe es keine ernsthaften Zweifel an seiner Fahreignung. Die fehlende Kooperation mit dem Amt rechtfertige keinen Ausweisentzug.

Bundesgericht, Urteil 1C_780/2021 vom 22.6.2022