Lebensmittel wie Teigwaren, Brot und Guetsli dürfen laut Gesetz schon seit einigen Jahren unbehandeltes Pulver aus Grillen, Mehlwürmern und Wanderheuschrecken enthalten. Anfang Jahr hat die EU die Liste erweitert.

Die Schweiz hat diese übernommen: Neu ist zusätzlich erlaubt, teilweise entfettetes Pulver aus Hausgrillen (Acheta domes­ticus) zu verwenden. Das muss auf der Zutatenliste deklariert werden: Enthält ein Produkt Insekten, muss dort der deutsche und der lateinische Name stehen.

Aldi, Lidl und die Migros wollen laut eigenen Aussagen zurzeit keine Insektenprodukte ins Sortiment aufnehmen. Bei Coop hingegen enthalten die Proteinriegel und die Burger der Marke «Essento Insect» Mehlwurm- und Grillenpulver.

Carole Guillet vom Universitätsspital Zürich erforscht al­lergische Reaktionen auf Lebensmittel mit Insekten. Die Forschung stehe noch ganz am Anfang, sagte sie dem K-Tipp. Sie warnt: «Wer auf Hausstaubmilben und vor allem auf Meeresfrüchte allergisch ist, könnte auch auf Produkte mit Insekten allergisch reagieren.»