Gegen einen Schwyzer Zahntechniker lief seit 2008 ein Strafverfahren, weil er ohne Bewil­ligung zahnärztliche Eingriffe vorgenommen habe. Das Bezirksgericht verurteilte ihn 2010 zu einer Busse von 25 000 Franken. Das Kantonsgericht bestätigte das Urteil. Das Bundesgericht hob es auf und verlangte ein neues Gutachten. Das Bezirksgericht urteilte 2018 erneut und senkte die Strafe auf 20 000 Franken, vom Kantonsgericht 2020 bestätigt. Der Mann beschwerte sich wegen der Verfahrensdauer von elfeinhalb Jahren erfolgreich beim Bundesgericht: Die Gerichte hätten das Beschleunigungsgebot verletzt. Das Kantonsgericht müsse die Strafe erneut reduzieren.

Bundesgericht, Urteil 6B_834/2020 vom 3.2.2022