Die Landi verspricht auf ihren Produkten eine Garantie von fünf Jahren. Ein Kunde aus La Sarraz VD beschwerte sich auf Reklamation.ch, er habe seinen Koenig-Kaffeevollautomaten bereits zweimal reparieren lassen müssen. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis dass dies bei der Maschine wieder nötig sei.
Er wollte sie zurückgeben und verlangte den Kaufpreis von 299 Franken zurück. Die Landi teilte ihm mit, das Geld werde erst erstattet, wenn ein Gerät nicht mehr reparierbar sei. Ein generelles Problem mit dieser Maschine sei nicht bekannt. Der Kunde erhielt schliesslich einen 50-Franken-Gutschein.
Raphaël Woodtli aus Chézard-Saint-Martin NE kaufte bei der Landi in Cernier NE ein Gartenmöbelset zum Aktionspreis von 800 Franken. Nach zwei Jahren löste sich der Belag des Tisches. Bei der Landi hiess es laut Woodtli zuerst, es gebe keine Garantie auf Möbel zum Aktionspreis. Dagegen wehrte er sich erfolgreich. Dann wurde er von der Landi aufgefordert, den Tisch zurückzubringen. Das war Woodtli zu mühsam. Die Landi kam ihm mit einem Bon von 150 Franken entgegen.
Sandra Vuilleumier aus Lausanne kaufte letztes Jahr bei der Landi das E-Bike «Trelago Dinal II» für 1150 Franken. Der Gepäckträger fiel laut Vuilleumier ab und geriet ins Hinterrad, worauf sie verunfallte. Die Landi habe sich geweigert, das Velo kostenlos zu reparieren, umzutauschen oder die Kosten zu erstatten.
Auf Anfrage des K-Tipp sagt die Landi, man werde mit der Kundin nochmals Kontakt aufnehmen, «um eine Lösung zu finden».
So funktioniert Reklamation.ch
Konsumenten deponieren eine Beschwerde, die betroffene Firma kann darauf individuell reagieren – und der Kunde bewertet dann den Service.