Nein. Laut Gesetz darf zwar der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien bestimmen. Er darf aber die Angestellten nicht von einem Tag auf den anderen in die Ferien schicken. Er muss die Ferien rechtzeitig im Voraus bekannt geben, damit Angestellte und ihre Familien entsprechend planen können.

Protestieren Sie deshalb sofort schriftlich gegen die Weisung mit dem sofor­tigen Ferienbezug und bieten Sie Ihre Arbeit an. Gibt Ihnen dann der Arbeit­geber trotzdem keine Arbeit, hat das für Sie keine negativen Konsequenzen: Sie haben Anrecht auf ­Ihren Lohn, wie wenn Sie ­gearbeitet hätten. Die fehlenden Stunden müssen Sie nicht nachholen. Zudem dürfen die betreffenden Tage nicht von Ihrem Ferienguthaben abgezogen werden.