Laut Mietvertrag hätte ein Genfer seine Wohnung nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters untervermieten dürfen. Der Mann nahm jedoch ohne Rückfrage seine Tochter mit ­Familie bei sich auf. Diese zahlte 860 Franken an die Monatsmiete von total 1360 Franken. Als der Vermieter davon erfuhr, kündigte er wegen unbewilligter Untermiete. Der Mieter focht die Kündigung beim Mietgericht Genf ­erfolgreich an: Der Vermieter habe keine ­triftigen Gründe gehabt, die Untermiete ­abzu­leh­nen. Die 3-Zimmer-Wohnung sei nicht über­belegt gewesen. Das Kantons- und das Bun­des­gericht bestätigten den Entscheid.

Bundesgericht, Urteil 4A_521/2021 vom 3. Januar 2023