Eine Basler Vermieterin kündigte einem Wohnungsmieter wegen «umfassender Renovationsarbeiten». Dieser wehrte sich vergeblich beim Zivilgericht Basel. Seine Berufung beim Appellationsgericht Basel-Stadt war aber erfolgreich. Es hob die Kündigung als missbräuchlich auf: Es habe zu diesem Zeitpunkt keine ausgereiften Umbaupläne gegeben. Es sei nicht abschätzbar, ob ein Verbleib des Mieters die ­Bauarbeiten verzögert hätte.

Appellationsgericht BS, Entscheid ZB.2021.3 vom 9.7.2021