Er verlangte vom Ex-Arbeitgeber eine Entschädigung von rund 60 000 Franken, weil der Kündigungsgrund – unter anderem «nur genügende Arbeitsquantität» – nicht korrekt gewesen sei. Damit blitzte der Mann vor allen Instanzen ab. Missbräuchlich ist eine Kündigung laut Gesetz nur, wenn sie etwa aus Rache oder wegen des Alters geschieht. Eine missbräuchliche Kündigung konnte der Mann vor Gericht nicht nachweisen. Die Angabe eines unwahren Grundes hingegen macht eine Kündigung nicht missbräuchlich.

Bundesgericht, Urteil 4A_39/2023 vom 14. Februar 2023