Verena und Roland Schöni aus Hasle bei Burgdorf BE sind bei der KPT krankenversichert. Sie bezahlten 2020 monatlich Prämien von total rund 860 Franken – bei einer Franchise von 1000 Franken und freier Arztwahl. Im April teilte das Ehepaar der KPT mit, dass es zum Hausarztmodell wechseln wolle.

Beim Hausarztmodell verpflichtet man sich, bei gesundheitlichen Problemen zuerst den Hausarzt aufzusuchen. Dieser entscheidet dann, ob ein Spezialist nötig ist. So lassen sich die Prämien um 10 bis 20 Prozent senken. Das Ehepaar Schöni hätte nur noch rund 760 Franken pro Monat bezahlt. Doch die KPT verweigerte den sofortigen Wechsel.

Das widerspricht der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz. Dort steht: «Der Wechsel von der ordentlichen Versicherung in eine Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer ist jederzeit möglich.» Gemäss Ueli Kieser, Professor für Sozialversi­che­rungsrecht an der Uni St. Gallen, verstösst die Ablehnung des Wechsels gegen die Vorschrift.

Gesetz sieht keine Einschränkung vor

Die KPT sieht das anders. Laut Sprecher Beni Meier gilt das nur für Versicherte mit einer gesetzlichen Franchise von 300 Franken. Schönis hätten eine Franchise von 1000 Franken. Daher sei der Wechsel nicht per sofort möglich gewesen, sondern erst per 2021. Das Bundesamt für Gesundheit sieht das auf Anfrage des K-Tipp gleich wie die KPT.

Kieser widerspricht: «Die Verordnung müsste ­darauf hinweisen, dass ein sofortiger Wechsel nur bei einer Franchise von 300 Fran­ken möglich ist.» Das sei nicht der Fall. Deshalb könnten Schönis auf dem sofortigen Wechsel beharren.

Immerhin gibt es unter den zehn grössten Krankenkassen einige, die kundenfreundlich sind. Ein jederzeitiger Wechsel vom Standard- in Sparmodelle mit allen Franchisen ist möglich bei Atupri, Helsana, Swica und Visana.