Ja. Die Freistellung ist hier nicht von Belang. Erkrankt oder verunfallt ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist, so erstreckt sich diese um die Dauer der Krankheit. Und zwar im ersten Dienstjahr um maximal 30 Tage, vom zweiten bis zum fünften Dienstjahr um maximal 90 Tage, ab dem sechsten Dienstjahr um maximal 180 Tage.

Sie waren 19 Tage lang krank. Somit erstreckt sich Ihr Arbeitsverhältnis bis zum 19. Juli. Und weil laut Gesetz Arbeitsverhältnisse Ende Monat ablaufen, haben Sie erst am 31. Juli Ihren Letzten. Und so lange haben Sie auch Lohn zugut.