Ein Chauffeur verlor ­seine Stelle, weil er sich geweigert hatte, mit einem neuen Lieferwagen zu fahren. Er beantragte Arbeitslosengeld, das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit aber kürzte die Tag­gelder wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit um 36 Tage. Dagegen wehrte sich der Mann beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus erfolgreich. Es stellte fest: Der Chauffeur habe aufgrund der neuen Jobsituation das Gespräch mit dem Chef gesucht. Dabei habe ihm dieser ohne Androhung unerwartet gekündigt.

Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Urteil VG.2020.00033 vom 11.6.2020