Die Telecomfirma Sunrise erhielt von der ­Gemeinde Ostermundigen BE eine Bewilligung, um bestehende Antennen durch 5G-Antennen auszutauschen. Anwohner wehrten sich durch alle Instanzen erfolgreich. Ostermundigen hatte 2019 ein Baureglement eingeführt, laut dem die Antennen am bisherigen Standort nicht mehr bewilligt würden. Sun­rise argumentierte, dass rechtmässig erstellte Anlagen zeitgemäss umgebaut werden dürften. Vergeblich: Die Sendeleistung der neuen Antennen sei etwa ein Drittel höher, daher liege ein Neubau und kein Umbau vor.

Bundesgericht, Urteil 1C_591/2021 vom 18. Oktober 2022