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Mieter müssen nur dann noch separat Nebenkosten bezahlen, wenn der Mietvertrag dies vorsieht. Bei einem Ehepaar aus Lausanne fehlte eine solche Vereinbarung punkto Heiz- und Warmwasserkosten. Trotzdem zahlte es diese jährlich. Als es den Irrtum bemerkte, verlangte es Nebenkosten von total 28'000 Franken zurück. Das Lausanner Mietgericht gab den Mietern recht. Kantons- und Bundesrichter sahen es anders: Die Wohnung sei mit eigener Heizung und eigenem Boiler ausgestattet. Daher seien die Energiekosten vom Mieter zu tragende Verbrauchskosten.
Bundesgericht, Urteil 4A_305/2022 vom 3.11.2022
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