Ein Rentnerpaar hatte ein Vermögen von 800 000 Franken. Der Sohn heiratete eine Frau im Ausland und wurde Vater. Die Eltern zogen vor acht Jahren zum Sohn ins Ausland. Sie kauften zwei Wohnungen – aus prak­tischen Gründen auf den Namen der Schwiegertochter. Der Sohn starb, seine Frau behielt die Wohnungen. Das Rentnerpaar zog zurück in den Kanton St. Gallen. Die Frau beantragte bei der Ausgleichskasse Ergänzungsleistungen. Diese lehnte den Antrag ab: Die Rentner hätten ihr Vermögen zu riskant und leichtgläubig investiert. Das Versicherungsgericht St. Gallen wies die Klage des Paares ab.

Versicherungsgericht SG, Urteil EL 2021/43 vom 11.3.2022