Ein Solothurner Ehepaar liess eine Pergola durch einen Wintergarten ersetzen. Kosten: 150'000 Franken. 110'000 Franken zogen die Eigentümer als werterhaltende Investition vom Einkommen ab. Die Steuerbehörde Olten-Gösgen lehnte das ab. Das Paar wehrte sich: Die Gebäudeversicherung habe den Mehrwert des Grundstücks mit 40'000 Franken beziffert, der Rest sei als wert­erhal­tend abzugs­fähig. Doch laut Bundesgericht ist für die Abgrenzung zwischen Werterhalt und -vermehrung der Wert der instandgehaltenen oder ersetzten Installation massgeblich. Der Wintergarten gilt als wertvermehrendes Werk.

Bundesgericht, Urteil 9C_704/2022 vom 20.2.2023