Nein, der Vermieter darf Ihnen das nicht verbieten. Sie dürfen Ihren Balkon grundsätzlich so nutzen, wie es Ihnen beliebt, solange Sie damit die Nachbarn nicht stören. Würden Ihre Wäschestücke zum Beispiel den anderen Mietern die Aussicht verdecken, dürfte der Vermieter einschreiten.

Ein Verbot wäre höchstens verbindlich, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich verankert wäre und es dafür auch einen sach­lichen Grund gäbe. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie in einem speziell re­präsentativen Haus wohnen.