Nein. Sie können verlangen, dass die Katzenleiter wieder entfernt wird. Die Stockwerkeigentümer hätten diese entweder an der Versammlung oder ausserhalb der Versammlung mit einem Zirkularbeschluss ­bewilligen müssen. Ein Zirkularbeschluss muss ­immer schriftlich erfolgen. Ein nur mündlich ausserhalb der Versammlung gefasster Beschluss ist nicht gültig – selbst wenn er einstimmig erfolgte. 

Gut zu wissen: Zirkularbeschlüsse sind nur gültig, wenn ihnen ausnahmslos sämtliche im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zustimmen.