Nein. Ein Umzug ist kein Grund für eine ausserordentliche Kündigung. Falls Sie wechseln wollen, müssen Sie die normalen Kündigungsfristen beachten:

Die Grundversicherung können Sie auf Anfang des neuen Jahres wechseln. Die Kündigung muss bis Ende November bei der Kranken­kasse ein­getroffen sein.

Ausnahme: Falls Sie bei der Grundversicherung die Minimalfranchise 300 Franken haben und «normal» versichert sind (kein HMO-, Hausarzt- oder Telemedizinmodell), gilt: Sie können auch Mitte Jahr wechseln. Dann gilt aber eine dreimonatige Kündigungsfrist, die Kündigung muss somit spätestens Ende März bei der Ver­sicherung eingetroffen sein.

Ein Wechsel von Zusatzversicherungen ist meist nur auf Beginn des nächsten Kalenderjahres möglich. Je nach Reglement beträgt die Kündigungsfrist drei oder sechs Monate. Falls die Prämie steigt, kann man eine Zusatzversicherung auch noch im Oktober kündigen. Wer eine Zusatzversicherung mit mehrjähriger Laufzeit hat, muss deren Ende abwarten.