Zuerst ging es nur um 1150 Franken. Diesen Betrag blieb eine Frau aus Zürich einem Schmuckhändler schuldig. Der Händler übergab seine Forderung der Inkassofirma Intrum Justitia – und diese wiederum unterbreitete der Schuldnerin eine Zahlungsvereinbarung über 19 Raten. Im Begleittext stand: «Sie ersparen sich damit auch zusätzliche, unnötige Kosten.»

Dieser Satz ist ein schlechter Scherz. Denn genau in solchen Fällen jubeln In­kassobüros ihren Opfern happige unnötige Kosten unter. 

Im konkreten Fall:

  • Nebst der Hauptfor­derung von 1150 Franken enthält die Zahlungs­vereinbarung noch einen ­«Verzugsschaden» von 285 Franken. Dieser Betrag wäre nicht geschuldet.
  • Dazu verlangt die Intrum einen Teilzahlungszuschlag von 285 Franken. 
  • Zudem enthält die ­Vereinbarung 15 Franken für «Kundenkosten» sowie 20 Franken für «Ein­richtung Zahlungsvereinbarung».
  • Zusammen mit den zu Recht erhobenen Verzugszinsen von Fr. 141.25 beträgt die Gesamtforderung Fr. 1896.25. Das ist ein Zuschlag von 65 Prozent.

Die Frau hat die Vereinbarung unterschrieben – und damit den ganzen ­Betrag inklusive die Fan­tasieposten akzeptiert. Ihre Unterschrift gilt als Schuld­anerkennung für die ganze Summe.

Das Beispiel zeigt: Bei solchen Vereinbarungen für das ratenweise Abstottern der Schuld schmuggeln Inkassobüros weitere Posten in die Rechnung, die den Gesamtbetrag unnötig erhöhen.

240 Franken zurückgezahlt

Immerhin: Der K-Tipp konnte eine Reduktion der Forderung erreichen. Die Frau hatte drei Ratenzahlungen à je 100 Franken gemacht und dann die verbleibenden Fr. 1596.25 auf einen Schlag gezahlt. Von sich aus hat sich die Intrum nicht bei der Frau gemeldet. Doch nach der Intervention des K-Tipp hat ihr die Intrum 240 Franken zurück­geschickt.