Firmen und Verbände können mit Krankenkassen Kollektivverträge abschliessen, damit Angestellte bzw. Mitglieder von vergünstigten Prämien profitieren. Das gilt jedoch nur für freiwillige Zusatzversicherungen wie zum Beispiel Spitalzusätze. Die Kollektivrabatte betragen bis zu 35 Prozent. Möglich ist dies, weil die Krankenkassen mit Kol­lektivver­sicherungen ihre Kosten senken können, etwa weil der administrative Aufwand geringer ist oder je ...