Zu Hause lebende IV-Bezüger mit Hilflosen­entschädigung können für Hilfeleistungen Dritter im Alltag einen Assistenzbeitrag beantragen. Massgebend für dessen Höhe ist der zeit­liche Hilfsbedarf. Bei einer alleinerziehenden Paraplegikerin mit zwei kleinen Kindern ging die Ausgleichskasse des Kantons Zürich von 14 Stunden pro Woche aus – gestützt auf Standardwerte der IV-­Stellen. Die Frau wehrte sich vor Bundesgericht erfolgreich: Die Standardwerte seien zu tief. Die IV-Stelle muss nun den tatsächlichen Bedarf abklären.

Bundesgericht, Urteil 9C_538/2021 vom 6. September 2022