Nein. Die tatsächlich angefallenen und in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Hauswartkosten müssen Sie begleichen. Kommt der Hauswart seinen Pflichten nicht nach, können Sie die Verwaltung auf die schlampige Arbeit aufmerksam machen und im Extremfall eine Mietzinsreduktion verlangen. Denn ist beispielsweise das Treppenhaus ungenügend geputzt oder werden andere Arbeiten nicht ordentlich ausgeführt, stellt dies einen Mangel am Miet­objekt dar.