Stefano Politi aus Ruggel in Liechtenstein erlaubt seinem 9-jährigen Sohn ab und zu, auf seinem iPhone zu spielen. Er lud für das Kind das Spiel «Extreme Car Driving Simulator» herunter. Politi ging davon aus, dass es sich um eine kostenlose App handle.
Doch als der Sohn auf dem Handy gespielt hatte, traf eine saftige Rechnung ein: Er hatte innerhalb der Spiel-App Zusatzeinkäufe von über 600 Franken getätigt – sogenannte In-App-Käufe. Dazu musste er das Passwort nicht eingeben.
Kaufvertrag eines Kindes nicht gültig
Stefano Politi beschwerte sich sofort beim iPhone-Hersteller Apple – allerdings vergeblich. Rechtlich ist jedoch klar: Politi muss den Betrag nicht zahlen, denn sein 9-jähriger Sohn kann keine rechtsgültigen Käufe abschliessen. Es kam somit kein gültiger Vertrag zustande.
Gut zu wissen: Unliebsame Überraschungen mit In-App-Käufen von Kindern kann man mit den richtigen Einstellungen auf dem Handy verhindern.
iPhones von Apple
Beim iPhone wählt man in den Einstellungen den Abschnitt «Bildschirmzeit» aus. Dort tippt man auf «Beschränkungen» und aktiviert den Schalter.
Unter «Käufe im iTunes & App Store» kann man zudem einstellen, ob es erlaubt sein soll, Apps zu installieren, zu löschen oder In-App-Käufe vorzunehmen. Wer Letzteres nicht vollständig verbieten will, sollte zumindest im gleichen Fenster weiter unten wählen, dass stets die Eingabe eines Passwortes nötig ist. Das nützt aber nur etwas, wenn andere Benutzer des Handys das Passwort zum Entsperren nicht kennen.
Geht man bei den Einstellungen des iPhones wieder zurück zu «Bildschirmzeit», lässt sich ausserdem unten auf der Seite für die Bildschirmzeit ein Sperrcode einstellen. Dieser sollte sich vom Entsperrcode für das Handy unterscheiden. Er verhindert, dass ein anderer Benutzer, etwa ein Kind, die Kaufeinstellungen rückgängig machen kann.
Android-Handys
Etwas weniger weit geht der Schutz vor In-App-Käufen bei Android-Handys. Immerhin lässt sich dort festlegen, dass das Google-Passwort beim Kauf von Apps oder bei In-App-Käufen benötigt wird.
So gehts: Im Playstore von Google tippt man oben rechts auf den farbigen Kreis, dann auf «Einstellungen». Unter «Authentifizierung» kann man festlegen, ob es ein Passwort für alle Käufe braucht, nur alle 30 Minuten oder nie. Hat man seine Wahl getroffen, muss man zum Schutz das Passwort des eigenen Google-Accounts eingeben.
Studie: In-App-Käufe fördern die Spielsucht
Die Spielbranche macht mit In-App-Käufen ein Milliardengeschäft. Der Trick der Gamehersteller: Sie bieten den Spielern an, sich gegen Geld einen Vorteil im Videospiel oder in der Game-App zu verschaffen.
Sucht Schweiz kritisiert diese Praxis. Eine neue Studie der Stiftung belegt, dass In-App-Käufe die Spielsucht fördern. Viele Spieler könnten nicht damit umgehen. In der Studie gab ein Fünftel der Befragten an, mehr Geld auszugeben, als sie eigentlich zur Verfügung haben.
Zu In-App-Käufen gibt es in der Schweiz keine rechtlichen Regeln. Immerhin: Der Bundesrat muss nun Abklärungen vornehmen, weil ein Vorstoss aus dem Nationalrat das verlangt hat.
In Österreich entschied ein Gericht, dass solche Methoden illegales Glücksspiel darstellen: Die Richter verurteilten den Spielkonsolenhersteller Sony dazu, einem Kläger eine Summe von 326 Franken zurückzuerstatten. In Belgien sind gewisse Käufe gar verboten. Hersteller müssen demnach die entsprechende Technik aus ihren Spielen entfernen.