Ein Baselbieter Hausbesitzer hatte Probleme mit seiner Heizung und rief einen Techniker an. Dieser stellte einen Totalschaden fest, die Heizung sei nicht mehr zu reparieren. Der Eigentümer weigerte sich, die Rechnung von 240 Franken zu zahlen. Der Handwerker habe nichts repariert.

Das Kantonsgericht Baselland verurteilte ihn dazu, die Rechnung plus 116 Franken Mahnspesen und Betreibungskosten zu zahlen. Ein professioneller Handwerker habe Anspruch auf ein übliches Honorar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Kantonsgericht Baselland, 410 23 271 vom 23.1.2024