Der Buchstabe des Gesetzes ist klar: Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss auch auf Getränkeflaschen «an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und dauerhaft» aufgeführt sein. So steht es in der Verordnung des Bundes zur Information über Lebensmittel. Davon ausgenommen sind Weine sowie generell Getränke mit einem Alkoholgehalt von mindestens 10 Volumenprozent.

Nur: Die Vorschrift bleibt häufig toter Buchstabe. Der K-Tipp fand in einer Stich...