K-Tipp-Leser François Küssenberger aus Cham ZG bestellte auf Deindeal.ch zwei Paar weisse Sneakers der Marke On. Eines für sich, eines für einen Arbeitskollegen. Die Schuhe des Kollegen waren tadellos, seine aber gelblich verfärbt. Küssenberger reklamierte per E-Mail, schickte ein Foto der beanstandeten Schuhe und bat um eine vorfrankierte Rücksendeetikette. ­Damit schickte er die Sneakers retour und verlangte die Rück­erstattung der von ihm bezahlten 140 Franken auf seine Kreditkarte. Deindeal.ch schrieb ihm den Betrag jedoch auf seinem Kundenkonto gut. «Das nützt mir nichts, ich möchte dort nie mehr etwas bestellen», empört sich Küssenberger. 

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Deindeal.ch steht, der Kaufbetrag ­werde dem verwendeten Zahlungsmittel gut­geschrieben, wenn ein Fehler von Deindeal.ch vorliege. Das ist etwa dann der Fall, wenn Kunden ein mangelhaftes, defektes oder falsches Produkt erhalten. Küssenberger gab nach ­mehreren vergeblichen E-Mails und Telefonaten mit Deindeal.ch entnervt auf. Er kaufte mit ­seinem Kundenguthaben ein paar Flaschen Wein. Den Rest liess er verfallen.

Die Einsicht von Deindeal.ch folgte zu spät: Es sei ein Versehen, dass die gelbstichigen Turnschuhe nicht als Mangel anerkannt wurden, erklärt die Firma. Man habe keine Kenntnis davon, dass Küssenberger eine Rückerstattung auf die Kreditkarte verlangt ­hatte. Das ist unverständlich – denn er hatte dies in einem E-Mail, das dem K-Tipp vorliegt, ausdrücklich verlangt.

Auf Reklamation.ch hatten sich weitere Kundinnen von Deindeal.ch beschwert, die erst nach mehreren Interventionen die gewünschte Rückerstattung auf die Kreditkarte bekamen. 

So funktioniert Reklamation.ch
Konsumenten deponieren eine Beschwerde, die betroffene Firma kann darauf individuell reagieren – und der Kunde bewertet dann den Service.