Sepp Winiger aus Glarus kaufte im März 2016 bei Ballonreisen.ch zwei Gutscheine für eine Ballonfahrt zum Preis von je 390 Franken. Er teilte dem Veranstalter damals mit, dass seine Frau leicht gehbehindert sei. Das sei kein Problem, antwortete der Verkäufer.

Die Beschwerden von Winigers Frau wurden jedoch immer schlimmer – sie konnte die Fahrt schliesslich nicht antreten. Winiger bat den Veranstalter daher ab Sommer 2018 mehrmals telefonisch und schriftlich um R...