Etwa 5500 Kinder im Alter von unter vier Jahren verletzen sich in den EU-Ländern jedes Jahr wegen eines Sturzes von der Wickelkommode so stark, dass sie zum Arzt gebracht werden müssen. Häufig kommt es dabei zu ernsthaften Kopfverletzungen.
Die Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung nahm dies 2015 zum Anlass, neun Wickelkommoden auf ihre Sicherheit zu prüfen. Die Stiftung setzt sich im öffentlichen Auftrag für die Unfallprävention ein. So kontrolliert sie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft Produkte im Rahmen des Produktesicherheitsgesetzes.
Bei zwei Wickeleinrichtungen waren die Mängel so gravierend, dass die Beratungsstelle die Konsumenten öffentlich warnte: So hatte sich beim Modell «Malin» von Kuli-Muli der Wickelaufsatz samt Schutzrändern gelöst. Und bei der Wickelkommode «Lena» des Möbelhauses Lipo fehlte hinten ein Schutzrand.
Der K-Tipp wollte von der Beratungsstelle, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, wissen, welche Kommoden sonst noch überprüft wurden – und mit welchen Resultaten. Die Beratungsstelle schickte einen Bericht, in dem die Namen der Modelle sowie die der Hersteller und Verkäufer geschwärzt waren. Und das selbst beim einzigen Produkt, das frei von Mängeln war.
Deshalb rief der K-Tipp den Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten an. Es kam zu einer Schlichtungsverhandlung. Nach dieser legte die Beratungsstelle immerhin den Namen der einwandfreien Wickelkommode offen: Es handelt sich um das Möbel «Sundvik» von Ikea.
Die übrigen Namen wollte die Beratungsstelle nur bekannt geben, wenn Hersteller und Händler damit einverstanden sind. Das war nur bei Tchibo der Fall. Bei der immer noch erhältlichen «Baby-Kommode» mit Wickelauflage war der Spalt, der sich zwischen dem Schutzrand und der Wand bildete, bemängelt worden. Zudem war die Kommode für Kinder bis 15 Kilo deklariert, obwohl nur 11 Kilo zulässig gewesen wären. Laut Sprecherin Simone Meierhofer verkauft Tchibo nur noch mängelfreie Modelle dieser Kommoden.
Betroffene Produkte: Entscheid offen
Die weiteren mangelhaften Modelle will die Beratungsstelle weiterhin nicht nennen. Und das, obwohl bei einer Kommode auch der Schutzrand beim Aufprall durch den Prüfzylinder abbrach. Laut Beratungsstelle genügt es, dass der Verkäufer die Käufer schriftlich informiert habe.
Jetzt muss der Öffentlichkeitsbeauftragte entscheiden, ob die Beratungsstelle auch die übrigen Produktenamen öffentlich machen muss.