Nein, falls Sie mit den ­zusätzlichen Arbeiten des Garagisten nicht einverstanden sind. Er darf grundsätzlich nur Arbeiten in Rechnung stellen, die er in Ihrem Auftrag gemacht hat. 

Wenn Sie die Rechnung nicht begleichen, darf er aber den Behälter fürs Scheibenwaschwasser wieder entleeren und die neue Birne wieder herausnehmen.