Ja. Das Gesetz sieht vor, dass die Kosten für den laufenden Unterhalt sowie für Reparaturen und Erneuerungen der gemeinschaftlichen Teile nach den bestehenden Wertquoten zu verteilen sind. Weil die Briefkästen zu den gemeinschaftlichen Teilen gehören, ist das Vorgehen der Verwaltung korrekt. Der Besitzer der teuersten Wohnung zum Beispiel zahlt dann entsprechend mehr.

Die Kostenverteilung ist nur dann anders, wenn das Reglement dies so vorsieht oder wenn an einer Versammlung der Stockwerkeigentümer eine andere Kostenverteilung beschlossen wurde.