Erfolgt eine Videoaufnahme illegal, reicht sie als Beweis nicht aus. Das Bundesgericht hat deshalb einen der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigten Autofahrer aus Basel freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, einer vortrittsberechtigen Velofahrerin den Weg abgeschnitten zu haben. Einziger Beweis war eine Videoaufnahme einer Synagoge. Diese ­hatte zwar mit Erlaubnis der Polizei aus Sicherheitsgründen gefilmt. Es fehlte aber am vorgeschriebenen Reglement für das Videoüberwachungssystem.

Bundesgericht, Urteil 6B_1288/2019 vom 21.12.2020