Vier Jahre nach dem Einzug in eine Wohnung verlangten Mieter in Montreux VD eine Mietzinsreduktion und die Rückerstattung zu viel bezahlter Miete: Der Vermieter habe für die Mitteilung des Anfangsmiet­zinses nicht das im Kanton Waadt obligatorische Formular verwendet. Daraus geht auch hervor, welchen Mietzins die vorherigen Mieter zahlten. Der Vermieter lehnte die Forderungen ab. Damit blitzte er vor allen Instanzen ab: Bei Leuten ohne mietrechtliches Wissen sei davon auszugehen, dass sie die Formularpflicht nicht kennen. Der Vermieter muss die Miete von monatlich 4100 auf 1930 Franken senken und die zu viel bezahlte Miete erstatten.

Bundesgericht, Urteil 4A_302/2021 vom 28. Januar 2022