Ein Mann wollte mit Finnair von Helsinki nach Singapur fliegen. Finnair annullierte den Flug und bot ihm ­eine Alternative an. Diese Verbindung hatte mehr als drei Stunden Verspätung. Der Mann forderte eine Zahlung von je 600 Euro für den annullierten sowie den verspäteten Flug. Der Europäische Gerichtshof gab ihm Recht. Er stützte sich auf eine auch in der Schweiz gültige EU-Verordnung. Danach haben Passagiere bei Annullierung eines Flugs eine Zahlung von 250 bis 600 Euro zugut, dasselbe gilt bei Verspätung eines Flugs um mehr als drei Stunden.

Europäischer Gerichtshof, Urteil C-832/18 vom 12.3.2020