Die Fluggastverordnung der EU gilt auch in der Schweiz. Bei Annullierungen von Flügen müssen Airlines bis zu 660 Franken pro Passagier zahlen. Kein Anspruch besteht, wenn ein Flug wegen eines aussergewöhnlichen Umstandes ausfällt, etwa bei einem Unwetter. Ein Öster­reicher verlangte von der Airline Eurowings 250 Euro, weil sein Flug von Salzburg nach Berlin wegen eines Streiks des Kabinenpersonals ausgefallen war. Das Bezirksgericht Salzburg bejahte einen aussergewöhnlichen Umstand. Der Europäische Gerichtshof sieht dies anders: Der Streik sei aus Solidarität mit der Belegschaft der Muttergesellschaft Lufthansa erfolgt. Das sei kein ausser­gewöhnlicher Umstand.

Europäischer Gerichtshof, Urteil C-613/20 vom 6.10.2021