Ja. Wenn die für Sie wichtige Betreuung der Kinder plötzlich wegfällt, liegt ein wichtiger Grund vor, der Sie zur Auflösung des ­Vertrags berechtigt.

Aus Beweisgründen sollten Sie den Vertrag jedoch schriftlich kündigen. Gleichzeitig können Sie von Ihrem Fitnesscenter den nicht «verbrauchten» Anteil ihres vorausbezahlten Jahresbeitrags zurückverlangen