K-Tipp-Leserin Martha Hasler (Name geändert) bezieht Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV. Nach einer zahnärztlichen Behandlung erhielt sie eine Rechnung von 3440 Franken. Sie reichte diese am 2. Februar ein, nachdem ihr die Ausgleichskasse Bern eine Übernahme der Kosten zugesichert hatte. Seither wartet Hasler auf das Geld. «Statt einer Überweisung der Behörde kam die Mahnung vom Zahnarzt», sagt sie dem K-Tipp.
Hasler ist kein Einzelfall. Landesweit geraten EL-Bezüger in Zahlungsverzug, weil die Ausgleichskassen Arztrechnungen zu spät bezahlen. Wer EL erhält, hat Anspruch auf die Vergütung von Franchise und Selbstbehalt für Arztrechnungen – also den Betrag, den die Krankenkassen nicht übernehmen. Zurzeit beziehen laut dem Bundesamt für Statistik insgesamt 344'000 AHV- und IV-Rentner Ergänzungsleistungen.
Eine Umfrage des K-Tipp bei den Kantonen zeigt: Die Arztrechnungen bleiben bei den Kassen bis zu vier Monate lang liegen. In der Folge kommt es zu Mahnungen. Eine K-Tipp-Leserin aus dem Kanton Schwyz etwa erhielt das Geld für Franchise und Selbstbehalt von ihrer Ausgleichskasse nicht rechtzeitig. Darauf verlangte die Krankenkasse CSS 25 Franken Mahngebühren und 30 Franken Zuschlag fürs Abzahlen der Rechnung in Raten.
Im Kanton Jura dauerts am längsten
Trotzdem gibt der Kanton Schwyz an, die geschuldeten Leistungen im Normalfall innert zwei Wochen auszuzahlen. Das gilt auch für die beiden Appenzell, Glarus, Obwalden, St. Gallen und das Tessin.
Am längsten Zeit lässt sich der Kanton Jura: Dort warten Rentner, die auf die EL angewiesen sind, rund vier Monate auf die Kostenübernahme. Ähnlich lange dauert es in Neuenburg und Zug (12 Wochen). Die kantonalen Ausgleichskassen begründen die langen Fristen unterschiedlich: Bern und Neuenburg verweisen auf die AHV-Zweigstellen der Gemeinden. Der Kanton Jura erklärt die lange Frist damit, man stelle gerade auf ein neues Computerprogramm um. Luzern schreibt, wegen «erhöhtem Posteingang» dauere die Bearbeitung sieben Wochen.
Problematisch: In Glarus, Solothurn, Waadt und Zug bezahlen die Behörden Krankheits- und Behinderungskosten nur, wenn Betroffene ihre Arztrechnungen vorher beglichen haben. Doch das ist bei vielen Patienten gar nicht möglich. Denn einer alleinstehenden Person mit EL bleiben nach Abzug von Miete, Krankenkasse und alltäglichem Bedarf höchstens 1675 Franken pro Monat. Daher sieht das Gesetz vor, dass die Kantone die Kosten «direkt dem Rechnungssteller vergüten» können. Trotzdem sind Direktzahlungen in der Praxis die Ausnahme.
Die Arbeit der kantonalen Ausgleichskassen muss das Bundesamt für Sozialversicherungen kontrollieren. Die Aufsichtsbehörde verspricht auf Anfrage des K-Tipp, Ausgleichskassen mit übermässig langer Bearbeitungsdauer zu kontaktieren.
So kommen Sie zu Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen (EL) sind ein Zusatzbeitrag zu den Renten von AHV und IV, wenn diese nicht zum Leben reichen. Die Betroffenen müssen die EL bei der zuständigen kantonalen Stelle anmelden – meist bei der kantonalen Ausgleichskasse.
Auf EL besteht ein gesetzlicher Anspruch, wenn anerkannte Ausgaben wie etwa Miete und Krankenkasse die
anrechenbaren Einnahmen inklusive Vermögenserträge übersteigen. Neben einer monatlichen Rente dürfen EL-Bezüger auch die Kosten für Krankheit und Behinderung einfordern.
Tipp: Mit einem Rechner des Bundesamts für Sozialversicherungen kann man provisorisch abklären, ob man Anspruch auf EL hat. Der Rechner ist im Internet zu finden.
Pensionierungspaket
Weitere Informationen inklusive Anmeldeformular für Ergänzungsleistungen finden Sie im Pensionierungspaket des K-Tipp. Zu bestellen über Tel. 044 253 90 70, ratgeber@ktipp.ch oder im K-Tipp-Shop.