Simon Keller (Name geändert), K-Tipp-Leser aus St. Gallen, lebt mit seiner Partnerin und dem gemeinsamen Sohn im Konkubinat. Beide sollen einmal je die Hälfte seines Barvermögens von rund 200 000 Franken erben. Möglich macht dies das neue Erbrecht, das seit Anfang Jahr gilt. Der Pflichtteil der Kinder wurde von drei Vierteln auf die Hälfte des Erbteils reduziert. Die andere Hälfte kann Keller mit einem Testament seiner Partnerin vermachen.