Erben ist für ledige Partner nach wie vor teuer
Wer seinen Konkubinatspartner beerbt, muss in vielen Kantonen hohe Steuern bezahlen. Daran ändert auch das neue Erbrecht nichts. Drei aktualisierte Ratgeber liefern viele Infos zu den Themen Erben, Steuern und Vorsorgen.
Inhalt
K-Tipp 01/2023
17.01.2023
Letzte Aktualisierung:
30.01.2023
Michael Krampf
Simon Keller (Name geändert), K-Tipp-Leser aus St. Gallen, lebt mit seiner Partnerin und dem gemeinsamen Sohn im Konkubinat. Beide sollen einmal je die Hälfte seines Barvermögens von rund 200 000 Franken erben. Möglich macht dies das neue Erbrecht, das seit Anfang Jahr gilt. Der Pflichtteil der Kinder wurde von drei Vierteln auf die Hälfte des Erbteils reduziert. Die andere Hälfte kann Keller mit einem Testament seiner Partnerin vermachen.
Simon Keller (Name geändert), K-Tipp-Leser aus St. Gallen, lebt mit seiner Partnerin und dem gemeinsamen Sohn im Konkubinat. Beide sollen einmal je die Hälfte seines Barvermögens von rund 200 000 Franken erben. Möglich macht dies das neue Erbrecht, das seit Anfang Jahr gilt. Der Pflichtteil der Kinder wurde von drei Vierteln auf die Hälfte des Erbteils reduziert. Die andere Hälfte kann Keller mit einem Testament seiner Partnerin vermachen.
Allerdings müssen Partner ohne Trauschein in vielen Kantonen nach wie vor hohe Erbschaftssteuern bezahlen. So verlangen St. Gallen, Schaffhausen und Solothurn vom hinterbliebenen Lebenspartner bei einem Erbe von 100 000 Franken 27 000 Franken (siehe Tabelle im PDF). 12 000 Franken sind es im Thurgau, 3600 Franken in Glarus.
Nur sieben Kantone verlangen nichts
In Graubünden und den Innerschweizer Kantonen sind ledige Partner von Erbschaftssteuern befreit. Wer nicht dorthin zügeln will, muss den Partner heiraten, um diese Steuer zu vermeiden: Ehegatten zahlen nirgends Erbschaftssteuern.
Bei den Erbschaftssteuern für Konkubinatspartner tut sich in den Deutschschweizer Kantonen wenig. Die meisten der vom K-Tipp angefragten Kantonsregierungen planen keine Senkung der Steuertarife. Ausnahmen: Im Kanton Bern ist ein politischer Vorstoss hängig, der den Steuerfreibetrag für alle Steuerpflichtigen von 12 000 auf 50 000 Franken erhöhen will – also auch für Konkubinatspaare.
In St. Gallen berät das Kantonsparlament Mitte Februar eine Gesetzesvorlage, die für Konkubinatspartner eine Erhöhung des Freibetrags von 10 000 auf 25 000 Franken und eine Senkung des Steuersatzes von heute 30 auf 10 Prozent vorsieht. Simon Kellers Partnerin würde es freuen. Statt 27 000 Franken müsste sie dann nur noch 7500 Franken Erbschaftssteuern bezahlen.